Pyls Containerdienst in Geilenkirchen

Container bestellen in Geilenkirchen – schnell, zuverlässig & günstig

● Alle Container sind mit Türen versehen, sodass ein bequemes Beladen möglich ist ● Sie haben 2 Abfallarten und nicht genug Füllmenge um einen Container zu füllen? Die Lösung: Unsere Container mit Trennwand ● Unsere Container sind alle mit Warnmarkierung gemäß den Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen -RAS- gekennzeichnet ●

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Der Komplettanbieter - Alles aus einer Hand

Sie möchten in Geilenkirchen und Umgebung einen Container bestellen?
Der PYLS Containerdienst liefert Abrollcontainer in verschiedenen Größen direkt zu Ihrer Baustelle oder Ihrem Betrieb. Ob Bauschutt, Erdaushub, Mischabfälle, Holz oder Grünabfälle – wir sorgen für termingerechte Anlieferung und fachgerechte Entsorgung.

Zu dem Leistungsspektrum zählen:
Wir liefern Container in Geilenkirchen sowie in umliegende Orte wie Baesweiler, Übach-Palenberg, Heinsberg, Gangelt und Herzogenrath.



SP Recycling GmbH

Mühlenstraße 4
52511 Geilenkirchen

02453 2222

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Bauschutt

Betonbruch, Estrich & Bauschutt unbewehrt (< 60 cm ohne Eisen)

Was darf entsorgt werden? Bauschutt (nicht verunreinigt), Keramik, Porzellan, Dachziegel, Waschbecken, Ziegelsteine, Steinabbruch, Reiner Betonabbruch (ohne Armierung) bis 60 cm Kantenlänge, Toilettenschüsseln, Fliesen und Kacheln, Mauerwerk, Schutt, Mörtel, Backstein, Putz, Marmor

Was darf nicht entsorgt werden? Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm, Reine Gips- und Putzreste, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Kunststoffe, Leichtbaustoffe (Bims, Hohl- blocksteine, Porenbeton, Ytong), Papier- und Tapetenreste, Isolier- und Dämmstoffe, Gips- und Gipskartonplatten, Altreifen, Dachpappe, Schornsteinschutt, asbesthaltige Baustoffe, Schlacke, Batterien, Chemikalien, Elektroschrott, Grünschnitt, Kabel, Kabelreste etc.

Betonbruch & Estrich bewehrt (< 60 cm mit Eisen)

Was darf entsorgt werden? Bauschutt (nicht verunreinigt), Keramik, Porzellan, Dachziegel, Waschbecken, Ziegelsteine, Steinabbruch, Reiner Betonabbruch über 60 cm Kantenlänge, Toilettenschüsseln, Fliesen und Kacheln, Mauerwerk, Schutt, Mörtel, Backstein, Putz, Marmor

Was darf nicht entsorgt werden? Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm, Reine Gips- und Putzreste, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Kunststoffe, Leichtbaustoffe (Bims, Hohl- blocksteine, Porenbeton, Ytong), Papier- und Tapetenreste, Isolier- und Dämmstoffe, Gips- und Gipskartonplatten, Altreifen, Dachpappe, Schornsteinschutt, asbesthaltige Baustoffe, Schlacke, Batterien, Chemikalien, Elektroschrott, Grünschnitt, Kabel, Kabelreste etc.

Gips, Rigips, Gipshaltige Baustoffe

Was darf entsorgt werden? Putz, Reine Gips- und Putzreste, Gips- und Gipskartonplatten

Was darf nicht entsorgt werden? Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Kunststoffe, Leichtbaustoffe (Bims, Hohlblocksteine, Porenbeton, Ytong), Papier- und Tapetenreste, Isolier- und Dämmstoffe, Altreifen, Dachpappe, Schornsteinschutt, asbesthaltige Baustoffe, Schlacke, Batterien, Chemikalien, Elektroschrott, Grünschnitt, Kabel, Bauschutt (nicht verunreinigt), Keramik, Porzellan, Dachziegel, Waschbecken, Ziegelsteine, Steinabbruch, Reiner Betonabbruch (ohne Armierung) bis 60 cm Kantenlänge, Toilettenschüsseln, Fliesen und Kacheln, Mauerwerk, Schutt, Mörtel, Backstein, Putz, Marmor etc.

Ytong, Gasbeton & Steine

Was darf entsorgt werden? Leichtbaustoffe (Bims, Hohlblocksteine, Porenbeton, Ytong)

Was darf nicht entsorgt werden? Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Kunststoffe, Papier- und Tapetenreste, Isolier- und Dämmstoffe, Altreifen, Dachpappe, Schornsteinschutt, asbesthaltige Baustoffe, Schlacke, Batterien, Chemikalien, Elektroschrott, Grünschnitt, Kabel, Kabelreste, Bauschutt (nicht verunreinigt), Keramik, Porzellan, Dachziegel, Waschbecken, Ziegelsteine, Steinabbruch, Reiner Betonabbruch (ohne Armierung) bis 60 cm Kantenlänge, Toilettenschüsseln, Fliesen und Kacheln, Mauerwerk, Schutt, Mörtel, Backstein, Putz, Marmor, Reine Gips- und Putzreste, Gips- und Gipskartonplatten etc.

Boden-Bauschutt Bauschuttanteil > 80 %

Was darf entsorgt werden? Bauschutt (verunreinigt), Keramik, Porzellan, Dachziegel, Waschbecken, Ziegelsteine, Steinabbruch, Reiner Betonabbruch (ohne Armierung) bis 60 cm Kantenlänge, Toilettenschüsseln, Fliesen und Kacheln, Mauerwerk, Schutt, Mörtel, Backstein, Putz, Marmor, Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm

Was darf nicht entsorgt werden? Reine Gips- und Putzreste, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Kunststoffe, Leichtbaustoffe (Bims, Hohl- blocksteine, Porenbeton, Ytong), Papier- und Tapetenreste, Isolier- und Dämmstoffe, Gips- und Gipskartonplatten, Altreifen, Dachpappe, Schornsteinschutt, asbesthaltige Baustoffe, Schlacke, Batterien, Chemikalien, Elektroschrott, Grünschnitt, Kabel, Kabelreste etc.

Baumischabfälle

Baumischabfälle

Was darf entsorgt werden? Holz, Folien, Paletten, Kabelreste, Kunststoffe, Teppichreste, Verpackungen, Papier / Pappe, Gipskartonplatten, Rohre aus Kunststoff, Gummi, Tapetenreste, Strohmatten

Was darf nicht entsorgt werden? Batterien, Glaswolle, Mauerwerk, Klebereste, Gummireifen, Ölradiatoren, Lösungsmittel, Ölhaltige Abfälle, Teerhaltige Baustoffe, Farb- und Lackabfälle, Beton / Steine / Fliesen, Asbesthaltige Baustoffe, Elektroschrott, Carbon, glasfaserverstärkte Kunststoffe, Karosserieteile etc.

Holz

Holz unbehandelt A1

Was darf entsorgt werden? unbehandeltes Holz, Abbruchholz, Bauholz, Altholz, naturbelassenes Holz, Paletten, Holzkisten

Was darf nicht entsorgt werden? Glas, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel wie Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm, Bahnschwellen Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett etc.

Holz behandelt A2 – A3

Was darf entsorgt werden? Abbruchholz, Bauholz, Altholz, Holzkisten, ohne Holzschutzmittel behandeltes Holz

Was darf nicht entsorgt werden? Glas, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel wie Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm, Bahnschwellen Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett unbehandeltes Holz, naturbelassenes Holz, Paletten etc.

Holz schadstoffbelastet A4

Was darf entsorgt werden? Abbruchholz, Bauholz, Altholz, Paletten, Holzkisten, Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel wie Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune

Was darf nicht entsorgt werden? Glas, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250 cm, Bahnschwellen, unbehandeltes Holz, naturbelassenes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett etc.

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Container auswahl


8 m3 Flachcontainer

Abmaße:
  • 5,00 m lang
  • 2,00 m
  • breit 0,80 m hoch

12 m3 Flachcontainer

Abmaße:
  • 6,00 m lang
  • 2,50 m
  • breit 0,90 m hoch

20 m3 Flachcontainer

Abmaße:
  • 6,00 m lang
  • 2,50 m
  • breit 1,50 m hoch

20 m3 Container abschließbar mit Schiebedach

Abmaße:
  • 6,00 m lang
  • 2,50 m
  • breit 1,50 m hoch

30 m3 Container

Abmaße:
  • 6,00 m lang
  • 2,50 m
  • breit 2,40 m hoch

16 m3 Presscontainer

16 m3 gepresst für leicht verdichtbare Abfallarten z. B. Papier, Kunststoff etc.

Sondercontainer für 2 Abfallarten

Abmaße:
  • 5,00 m lang
  • 2,00 m
  • breit 0,80 m hoch

Vordere Kammer mit 2,50 m3 befüllbar, Heckkammer mit 5,50 m3 befüllbar.

ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass die vordere Kammer nur mit leichten Abfällen befüllt werden kann.
Abfallarten für Sondercontainer - vordere Kammer:

Ytong, Gasbeton & Steine

Was darf entsorgt werden? Leichtbaustoffe (Bims, Hohlblocksteine, Porenbeton, Ytong)

Was darf nicht entsorgt werden? Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm, Holz, Folien, Metalle, Heraklit, Kunststoffe, Papier- und Tapetenreste, Isolier- und Dämmstoffe, Altreifen, Dachpappe, Schornsteinschutt, asbesthaltige Baustoffe, Schlacke, Batterien, Chemikalien, Elektroschrott, Grünschnitt, Kabel, Kabelreste, Bauschutt (nicht verunreinigt), Keramik, Porzellan, Dachziegel, Waschbecken, Ziegelsteine, Steinabbruch, Reiner Betonabbruch (ohne Armierung) bis 60 cm Kantenlänge, Toilettenschüsseln, Fliesen und Kacheln, Mauerwerk, Schutt, Mörtel, Backstein, Putz, Marmor, Reine Gips- und Putzreste, Gips- und Gipskartonplatten etc.

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Baumischabfälle

Was darf entsorgt werden? Holz, Folien, Paletten, Kabelreste, Kunststoffe, Teppichreste, Verpackungen, Papier / Pappe, Gipskartonplatten, Rohre aus Kunststoff, Gummi, Tapetenreste, Strohmatten

Was darf nicht entsorgt werden? Batterien, Glaswolle, Mauerwerk, Klebereste, Gummireifen, Ölradiatoren, Lösungsmittel, Ölhaltige Abfälle, Teerhaltige Baustoffe, Farb- und Lackabfälle, Beton / Steine / Fliesen, Asbesthaltige Baustoffe, Elektroschrott, Carbon, glasfaserverstärkte Kunststoffe, Karosserieteile etc.

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Holz unbehandelt A1

Was darf entsorgt werden? unbehandeltes Holz, Abbruchholz, Bauholz, Altholz, naturbelassenes Holz, Paletten, Holzkisten

Was darf nicht entsorgt werden? Glas, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel wie Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm, Bahnschwellen Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett etc.

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Holz behandelt A2 – A3

Was darf entsorgt werden? Abbruchholz, Bauholz, Altholz, Holzkisten, ohne Holzschutzmittel behandeltes Holz

Was darf nicht entsorgt werden? Glas, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel wie Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm, Bahnschwellen Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett unbehandeltes Holz, naturbelassenes Holz, Paletten etc.

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Holz schadstoffbelastet A4

Was darf entsorgt werden?Abbruchholz, Bauholz, Altholz, Paletten, Holzkisten, Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel wie Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune

Was darf nicht entsorgt werden? Glas, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250 cm, Bahnschwellen, unbehandeltes Holz, naturbelassenes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett etc.

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Gartenabfälle & Grünschnitt

Was darf entsorgt werden? Rasenschnitt, Heckenschnitt, Grünschnitt, Astwerk und Zweige mit maximal 15 cm Durchmesser oder 30 cm Umfang, Gräser, Kompost, Mulch, Strauchwerk, Unkraut, Laub, Blumen, Blätter, Stauden, Erdanhaftungen

Was darf nicht entsorgt werden? Große Wurzeln oder Äste (größer als 15 cm Durchmesser oder 30 cm Umfang), Steine, Boden und Erde (nur Anhaftungen erlaubt), Kunststoff - Plastik, Schutt, Metalle, Speisereste etc.

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