Was darf entsorgt werden? Abbruchholz, Bauholz, Altholz, Paletten, Holzkisten, Fensterholz, Gartenzäune, behandeltes Holz, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel, wie z. B. Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune
Was darf nicht entsorgt werden? Glas, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz, wie z. B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250 cm, Bahnschwellen, unbehandeltes Holz, naturbelassenes Holz, lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Innentüren, Dielen, Parkett etc.